Wertminderung nach Unfall erklärt
Nach einem Unfall verliert Ihr Fahrzeug an Marktwert — selbst wenn es vollständig und fachgerecht repariert wurde. Dieser Wertverlust heißt merkantile Wertminderung und ist ein eigenständiger Schadensersatzanspruch.
Was ist die merkantile Wertminderung?
Unfallfahrzeuge werden auf dem Gebrauchtwagenmarkt schlechter bewertet als unfallfrei gefahrene Fahrzeuge — auch nach einer Reparatur. Käufer zahlen weniger, weil die Unfallhistorie im Fahrzeugregister vermerkt bleibt.
Wer hat Anspruch auf Wertminderung?
Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie die Wertminderung von der gegnerischen Haftpflichtversicherung verlangen. Voraussetzung ist in der Regel, dass das Fahrzeug nicht älter als 5 Jahre ist und unter 100.000 km gelaufen hat.
Wie wird die Wertminderung berechnet?
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger ermittelt die Wertminderung nach anerkannten Bewertungsmethoden (z.B. nach BVSK-Verfahren). Die Höhe hängt von Fahrzeugalter, Laufleistung und Schadensumfang ab.
Unser Tipp
Bestehen Sie auf einem unabhängigen Gutachten, das die Wertminderung explizit ausweist. Versicherungen kürzen diesen Posten häufig oder lassen ihn ganz weg, wenn kein Sachverständiger eingeschaltet wird.
Ohne ein unabhängiges Gutachten verzichten viele Geschädigte unbewusst auf diesen Anspruch. Wir ermitteln ihn für Sie.