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Kaskogutachten

Das Kaskogutachten wird bei Schäden benötigt, die über Ihre eigene Kaskoversicherung reguliert werden — bei Eigenverschulden, Wildunfall, Diebstahl, Hagelschaden oder sonstigen Elementarschäden.

Wann greift die Kaskoversicherung?

Die Vollkaskoversicherung deckt selbstverschuldete Unfälle sowie Schäden durch Dritte ohne Haftpflichtversicherung. Die Teilkasko deckt Diebstahl, Wildunfall, Hagelschaden, Glasschäden und Elementarschäden. In beiden Fällen ist ein Kaskogutachten die Grundlage für die Regulierung.

Unsere Leistungen beim Kaskogutachten

  • Vollständige Schadensdokumentation
  • Ermittlung des Fahrzeugzustands vor dem Schaden
  • Berechnung des Reparaturaufwands
  • Restwertermittlung
  • Wiederbeschaffungswert-Ermittlung
  • Gerichtsverwertbar & anerkannt

Schaden gehabt? Wir helfen sofort.

Schnelle Terminvereinbarung — auch am Wochenende.

0160 3042899