Wer bezahlt den Gutachter?
Eine der häufigsten Fragen nach einem Unfall: Wer trägt die Kosten für den Kfz-Sachverständigen? Die Antwort hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat.
Unverschuldeter Unfall
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, hat der Schädiger — und damit dessen Haftpflichtversicherung — die Kosten des Gutachtens zu übernehmen. Das ist gesetzlich geregelt und höchstrichterlich bestätigt.
Teilschuld oder Eigenverschulden
Bei Teilschuld werden die Gutachterkosten anteilig verteilt. Bei vollständigem Eigenverschulden greift Ihre Kaskoversicherung — sofern vorhanden — oder Sie tragen die Kosten selbst.
Wichtig: Gutachter frei wählen
Sie müssen keinen Gutachter der Versicherung beauftragen. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf freie Gutachterwahl. Beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens.
Bei unverschuldetem Unfall ist das Gutachten für Sie vollständig kostenlos — die gegnerische Versicherung zahlt.