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Rechte
3 Min.

Darf ich meinen Gutachter frei wählen?

Ja — als Unfallgeschädigter haben Sie das ausdrückliche Recht, Ihren Kfz-Sachverständigen selbst auszuwählen. Dieses Recht ist durch den Bundesgerichtshof bestätigt.

Was bedeutet freie Gutachterwahl?

Sie müssen keinen Gutachter akzeptieren, den Ihnen die gegnerische Versicherung oder eine Werkstatt empfiehlt. Sie dürfen jederzeit einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.

Was die Versicherung nicht darf

  • Ihnen einen bestimmten Gutachter vorschreiben
  • Das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen ablehnen
  • Die Kostenübernahme verweigern, wenn Sie unverschuldet sind

Unser Tipp

Beauftragen Sie so früh wie möglich einen unabhängigen Sachverständigen. Ein professionelles Gutachten sichert Ihren vollen Schadensersatz und schützt Sie vor Kürzungen durch die Versicherung.

Ihr Recht als Geschädigter

Sie haben das freie Wahlrecht — nutzen Sie es. Unabhängige Gutachter schützen Ihre Interessen besser als Versicherungs-Gutachter.

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